Schiedsmann

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Schiedsamt für die Gemeinden des Dänischen Wohld - Für Gettorf gibt es einen gesonderten Schiedsmann.

Schiedsmann Dänischer Wohld: Gebhard von Reibnitz, Tel. (04346) 8222 (siehe unten)

Möglichkeiten des Schiedsamtes:

Das Schiedsamt Dänischer Wohld ermöglicht Ihnen das vorgerichtliche Schlichten von Streitfällen, wie z. B.:

  • bei nachbarschaftlichen Streitigkeiten jeglicher Art,
  • bei vermögensrechtlichen Streitfällen,
  • bei Beleidigungen, Bedrohungen, Körperverletzungen,
  • bei Hausfriedensbruch oder Sachbeschädigung,
  • bei andauernden Belästigungen (Stalking),
  • bei Benachteiligung (Diskriminierung).

Vor dem Schiedsamt geschlossene Vergleiche gelten 30 Jahre und sind bei Nichteinhaltung eines geschlossenen Vergleiches sofort gerichtlich vollstreckbar.

Bei erfolglosem Schiedsverfahren erhält die AntragsstellerIn eine sog. Erfolglosigkeits-bescheinigung, mit der sie/er ein Gerichtsverfahren anstrengen kann.

Die Verfahrenskosten betragen für die/den AntragsstellerIn max. 80,- Euro, die im Voraus als Vorschuss für Gebühren und Auslagen zu entrichten sind und nach dem Verfahren abgerechnet werden.

Nähere Einzelheiten erfahren Sie beim Schiedsmann:

Gebhard v. Reibnitz, Roggenrader Weg 7, 24214 Schinkel, Tel. (04346) 8222, Fax. (04346) 8299

Stellvertreter: Siegfried Mevs, Schwalbenweg 2, 24214 Schinkel, Tel. (04346) 412107 Fax. 296598

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