Schiedsmann

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Schiedsamt für die Gemeinden des Dänischen Wohld
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Schiedsamt für die Gemeinden des Dänischen Wohld.<br>
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Für Gettorf gibt es einen gesonderten Schiedsmann.
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''Für Gettorf gibt es einen gesonderten Schiedsmann.''
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Schiedsmann Dänischer Wohld: Siegfried Mevs, Tel. (04346) 412107 (siehe unten)
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* bei nachbarschaftlichen Streitigkeiten jeglicher Art,
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* bei Benachteiligung (Diskriminierung).
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Vor dem Schiedsamt geschlossene Vergleiche gelten 30 Jahre und sind bei Nichteinhaltung eines geschlossenen Vergleiches sofort gerichtlich vollstreckbar.
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Bei erfolglosem Schiedsverfahren erhält die AntragsstellerIn eine sog. Erfolglosigkeits-bescheinigung, mit der sie/er ein Gerichtsverfahren anstrengen kann.
Bei erfolglosem Schiedsverfahren erhält die AntragsstellerIn eine sog. Erfolglosigkeits-bescheinigung, mit der sie/er ein Gerichtsverfahren anstrengen kann.
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Die Verfahrenskosten betragen für die/den AntragsstellerIn max. 80,- Euro, die im Voraus als Vorschuss für Gebühren und Auslagen zu entrichten sind und nach dem Verfahren abgerechnet werden.
Die Verfahrenskosten betragen für die/den AntragsstellerIn max. 80,- Euro, die im Voraus als Vorschuss für Gebühren und Auslagen zu entrichten sind und nach dem Verfahren abgerechnet werden.
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Nähere Einzelheiten erfahren Sie beim Schiedsmann:
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Siegfried Mevs, Schwalbenweg 2, 24214 Schinkel, Tel. (04346) 412107 Fax. 296598
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Stellvertreter: Benjamin Thämlitz, Süderstraße, Tel. (04346) 3194999
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Version vom 16:42, 24. Feb. 2013

Schiedsamt für die Gemeinden des Dänischen Wohld.
Für Gettorf gibt es einen gesonderten Schiedsmann.

Möglichkeiten des Schiedsamtes

Das Schiedsamt Dänischer Wohld ermöglicht Ihnen das vorgerichtliche Schlichten von Streitfällen, wie z. B.:

  • bei nachbarschaftlichen Streitigkeiten jeglicher Art,
  • bei vermögensrechtlichen Streitfällen,
  • bei Beleidigungen, Bedrohungen, Körperverletzungen,
  • bei Hausfriedensbruch oder Sachbeschädigung,
  • bei andauernden Belästigungen (Stalking),
  • bei Benachteiligung (Diskriminierung).

Vor dem Schiedsamt geschlossene Vergleiche gelten 30 Jahre und sind bei Nichteinhaltung eines geschlossenen Vergleiches sofort gerichtlich vollstreckbar.

Bei erfolglosem Schiedsverfahren erhält die AntragsstellerIn eine sog. Erfolglosigkeits-bescheinigung, mit der sie/er ein Gerichtsverfahren anstrengen kann.

Die Verfahrenskosten betragen für die/den AntragsstellerIn max. 80,- Euro, die im Voraus als Vorschuss für Gebühren und Auslagen zu entrichten sind und nach dem Verfahren abgerechnet werden.

Nähere Einzelheiten erfahren Sie beim Schiedsmann.

Kontakt

Siegfried Mevs, Schwalbenweg 2, 24214 Schinkel
Tel. (04346) 412107
Fax. (04346) 296598

Stellvertreter: Benjamin Thämlitz, Süderstraße
Tel. (04346) 3194999

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