Schiedsmann
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Schiedsmann Gebhard von Reibnitz, Tel. 04346-8222
Möglichkeiten des Schiedsamtes:
Das Schiedsamt Dänischer Wohld ermöglicht Ihnen das vorgerichtliche Schlichten von Streitfällen, wie z. B.:
- bei nachbarschaftlichen Streitigkeiten jeglicher Art,
- bei vermögensrechtlichen Streitfällen,
- bei Beleidigungen, Bedrohungen, Körperverletzungen,
- bei Hausfriedensbruch oder Sachbeschädigung,
- bei andauernden Belästigungen (Stalking).
Vor dem Schiedsamt geschlossene Vergleiche gelten 30 Jahre und sind bei Nichteinhaltung eines geschlossenen Vergleiches sofort gerichtlich vollstreckbar.
Bei erfolglosem Schiedsverfahren erhält die AntragsstellerIn eine sog. Erfolglosigkeits-bescheinigung, mit der sie/er ein Gerichtsverfahren anstrengen kann.
Die Verfahrenskosten betragen für die/den AntragsstellerIn max. 80,- Euro, die im Voraus als Vorschuss für Gebühren und Auslagen zu entrichten sind und nach dem Verfahren abgerechnet werden.
Nähere Einzelheiten erfahren Sie beim Schiedsmann:
Gebhard v. Reibnitz, Roggenrader Weg 7, 24214 Schinkel, Tel. (04346) 8222, Fax. (04346) 8299
Stellvertreter: Siegfried Mevs, Schwalbenweg 2, 24214 Schinkel, Tel. (04346) 412107 Fax. 296598