Schiedsmann

Aus SchinkelWiki

Wechseln zu: Navigation, Suche

Schiedsmann Gebhard von Reibnitz, Tel. 04346-8222

Möglichkeiten des Schiedsamtes:

Das Schiedsamt Dänischer Wohld ermöglicht Ihnen das vorgerichtliche Schlichten von Streitfällen, wie z. B.:

  • bei nachbarschaftlichen Streitigkeiten jeglicher Art,
  • bei vermögensrechtlichen Streitfällen,
  • bei Beleidigungen, Bedrohungen, Körperverletzungen,
  • bei Hausfriedensbruch oder Sachbeschädigung,
  • bei andauernden Belästigungen (Stalking).

Vor dem Schiedsamt geschlossene Vergleiche gelten 30 Jahre und sind bei Nichteinhaltung eines geschlossenen Vergleiches sofort gerichtlich vollstreckbar.

Bei erfolglosem Schiedsverfahren erhält die Antrags- stellerIn eine sog. Erfolglosigkeitsbescheinigung, mit der sie/er ein Gerichtsverfahren anstrengen kann.

Die Verfahrenskosten betragen für die/den Antrags- stellerIn max. 80,- Euro, die im Voraus als Vorschuss für Gebühren und Auslagen zu entrichten sind und nach dem Verfahren abgerechnet werden.

Nähere Einzelheiten erfahren Sie beim Schiedsmann:

Gebhard v. Reibnitz Roggenrader Weg 7, 24214 Schinkel Tel. (04346) 8222, Fax. (04346) 8299

Stellvertreter: Siegfried Mevs Schwalbenweg 2, 24214 Schinkel Tel. (04346) 412107 Fax. 296598

Persönliche Werkzeuge