Schiedsmann
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Schiedsmann Gebhard von Reibnitz, Tel. 04346-8222
Möglichkeiten des Schiedsamtes:
Das Schiedsamt Dänischer Wohld ermöglicht Ihnen das vorgerichtliche Schlichten von Streitfällen, wie z. B.:
- bei nachbarschaftlichen Streitigkeiten jeglicher Art,
- bei vermögensrechtlichen Streitfällen,
- bei Beleidigungen, Bedrohungen, Körperverletzungen,
- bei Hausfriedensbruch oder Sachbeschädigung,
- bei andauernden Belästigungen (Stalking).
Vor dem Schiedsamt geschlossene Vergleiche gelten 30 Jahre und sind bei Nichteinhaltung eines geschlossenen Vergleiches sofort gerichtlich vollstreckbar.
Bei erfolglosem Schiedsverfahren erhält die Antrags- stellerIn eine sog. Erfolglosigkeitsbescheinigung, mit der sie/er ein Gerichtsverfahren anstrengen kann.
Die Verfahrenskosten betragen für die/den Antrags- stellerIn max. 80,- Euro, die im Voraus als Vorschuss für Gebühren und Auslagen zu entrichten sind und nach dem Verfahren abgerechnet werden.
Nähere Einzelheiten erfahren Sie beim Schiedsmann:
Gebhard v. Reibnitz Roggenrader Weg 7, 24214 Schinkel Tel. (04346) 8222, Fax. (04346) 8299
Stellvertreter: Siegfried Mevs Schwalbenweg 2, 24214 Schinkel Tel. (04346) 412107 Fax. 296598