Schiedsmann
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Möglichkeiten des Schiedsamtes: | Möglichkeiten des Schiedsamtes: |
Version vom 09:48, 11. Nov. 2011
Schiedsmann Gebhard von Reibnitz, Tel. (04346) 8222 (siehe unten)
Möglichkeiten des Schiedsamtes:
Das Schiedsamt Dänischer Wohld ermöglicht Ihnen das vorgerichtliche Schlichten von Streitfällen, wie z. B.:
- bei nachbarschaftlichen Streitigkeiten jeglicher Art,
- bei vermögensrechtlichen Streitfällen,
- bei Beleidigungen, Bedrohungen, Körperverletzungen,
- bei Hausfriedensbruch oder Sachbeschädigung,
- bei andauernden Belästigungen (Stalking),
- bei Benachteiligung (Diskriminierung).
Vor dem Schiedsamt geschlossene Vergleiche gelten 30 Jahre und sind bei Nichteinhaltung eines geschlossenen Vergleiches sofort gerichtlich vollstreckbar.
Bei erfolglosem Schiedsverfahren erhält die AntragsstellerIn eine sog. Erfolglosigkeits-bescheinigung, mit der sie/er ein Gerichtsverfahren anstrengen kann.
Die Verfahrenskosten betragen für die/den AntragsstellerIn max. 80,- Euro, die im Voraus als Vorschuss für Gebühren und Auslagen zu entrichten sind und nach dem Verfahren abgerechnet werden.
Nähere Einzelheiten erfahren Sie beim Schiedsmann:
Gebhard v. Reibnitz, Roggenrader Weg 7, 24214 Schinkel, Tel. (04346) 8222, Fax. (04346) 8299
Stellvertreter: Siegfried Mevs, Schwalbenweg 2, 24214 Schinkel, Tel. (04346) 412107 Fax. 296598