Schiedsmann

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30 Jahre und sind bei Nichteinhaltung eines geschlossenen Vergleiches sofort gerichtlich vollstreckbar.
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der sie/er ein Gerichtsverfahren anstrengen kann.

Version vom 09:36, 11. Nov. 2011

Schiedsmann Gebhard von Reibnitz, Tel. 04346-8222

Möglichkeiten des Schiedsamtes:

Das Schiedsamt Dänischer Wohld ermöglicht Ihnen das vorgerichtliche Schlichten von Streitfällen, wie z. B.:

  • bei nachbarschaftlichen Streitigkeiten jeglicher Art,
  • bei vermögensrechtlichen Streitfällen,
  • bei Beleidigungen, Bedrohungen, Körperverletzungen,
  • bei Hausfriedensbruch oder Sachbeschädigung,
  • bei andauernden Belästigungen (Stalking).

Vor dem Schiedsamt geschlossene Vergleiche gelten 30 Jahre und sind bei Nichteinhaltung eines geschlossenen Vergleiches sofort gerichtlich vollstreckbar.

Bei erfolglosem Schiedsverfahren erhält die AntragsstellerIn eine sog. Erfolglosigkeitsbescheinigung, mit der sie/er ein Gerichtsverfahren anstrengen kann.

Die Verfahrenskosten betragen für die/den Antrags- stellerIn max. 80,- Euro, die im Voraus als Vorschuss für Gebühren und Auslagen zu entrichten sind und nach dem Verfahren abgerechnet werden.

Nähere Einzelheiten erfahren Sie beim Schiedsmann:

Gebhard v. Reibnitz Roggenrader Weg 7, 24214 Schinkel Tel. (04346) 8222, Fax. (04346) 8299

Stellvertreter: Siegfried Mevs Schwalbenweg 2, 24214 Schinkel Tel. (04346) 412107 Fax. 296598

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