Schiedsmann
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Bei erfolglosem Schiedsverfahren erhält die AntragsstellerIn eine sog. Erfolglosigkeits-bescheinigung, mit der sie/er ein Gerichtsverfahren anstrengen kann. | Bei erfolglosem Schiedsverfahren erhält die AntragsstellerIn eine sog. Erfolglosigkeits-bescheinigung, mit der sie/er ein Gerichtsverfahren anstrengen kann. | ||
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Aktuelle Version vom 10:33, 16. Okt. 2023
Schiedsamt für die Gemeinden des Dänischen Wohld.
Für Gettorf gibt es einen gesonderten Schiedsmann.
Möglichkeiten des Schiedsamtes
Das Schiedsamt Dänischer Wohld ermöglicht Ihnen das vorgerichtliche Schlichten von Streitfällen, wie z. B.:
- bei nachbarschaftlichen Streitigkeiten jeglicher Art,
- bei vermögensrechtlichen Streitfällen,
- bei Beleidigungen, Bedrohungen, Körperverletzungen,
- bei Hausfriedensbruch oder Sachbeschädigung,
- bei andauernden Belästigungen (Stalking),
- bei Benachteiligung (Diskriminierung).
Vor dem Schiedsamt geschlossene Vergleiche gelten 30 Jahre und sind bei Nichteinhaltung eines geschlossenen Vergleiches sofort gerichtlich vollstreckbar.
Bei erfolglosem Schiedsverfahren erhält die AntragsstellerIn eine sog. Erfolglosigkeits-bescheinigung, mit der sie/er ein Gerichtsverfahren anstrengen kann.
Die Verfahrenskosten betragen für die/den AntragsstellerIn max. 80,- Euro, die im Voraus als Vorschuss für Gebühren und Auslagen zu entrichten sind und nach dem Verfahren abgerechnet werden.
Nähere Einzelheiten erfahren Sie beim Schiedsmann.
Kontakt
Herr Siegfried Mevs
Schwalbenweg 2
24214 Schinkel
Tel.: 04346 - 412107
E-Mail: siegfried@mevs-schinkel.de